Velofahrer in Kreuzlingen angehalten

Velofahrer aus Deutschland hatte etwas getrunken

Mai 23, 2026 - Lesezeit: ~1 Minute

Die Kantonspolizei Thurgau hat am frühen Freitagmorgen in Kreuzlingen einen alkoholisierten Velofahrer aus dem Verkehr gezogen.

Um zirka 4 Uhr kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau an der Hauptstraße einen Velofahrer. Bei der Kontrolle gab der 25-Jährige zu, Alkohol konsumiert zu haben. Die Atemalkoholprobe ergab beim Deutschen einen Wert von 0.84 mg/l. Er wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Weiterführendes

Die gemessenen 0,84 mg/l Atemalkohol entsprechen ungefähr 1,68 ‰ Blutalkohol (Faustregel: mg/l × 2 ≈ Promille).

Das ist eine starke Alkoholisierung.

Zur Einordnung:

Ab etwa 0,5 ‰ steigen Reaktionszeit und Fahrfehler deutlich. Ab etwa 1,6 ‰ gilt man in vielen Fällen als stark alkoholisiert. Bei rund 1,7 ‰ haben viele Menschen Gleichgewichts-, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme. Auch auf dem Velo kann das strafbar sein, weil man sich und andere gefährdet. In der Schweiz kann das Anzeigen, Geldstrafen oder je nach Fall auch Auswirkungen auf den Führerausweis haben.

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