Regierungsrat lehnt Eisenbahnausbau im Rahmen von Verkehr '45 ab

Kurzsichtige Planung und fehlende Nachweise bemängelt

Verkehr '45: Der Regierungsrat lehnt den geplanten Eisenbahnausbau ab und fordert belastbare Bedarfsnachweise, Angebotskonzepte und Kostenschätzungen.

Oktober 14, 2026 - Lesezeit: 2 Minuten

Der Regierungsrat hat zur Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse «Verkehr '45» Stellung genommen. Im Bereich des Strassenverkehrs stimmt er der Vorlage zu, den Bereich des öffentlichen Verkehrs lehnt er ab, und beim Agglomerationsverkehr sieht er Verbesserungsbedarf.

Bundesrat legt Verkehrsvorlage vor

Um die Verkehrsinfrastruktur weiterzuentwickeln, hat der Bundesrat die Bundesbeschlüsse über den Ausbauschritt 2027 für die Eisenbahninfrastruktur und die Nationalstraße, die Bundesbeiträge an das Programm Agglomerationsverkehr, die dazugehörigen Verpflichtungskredite sowie weitere damit zusammenhängende Bundesbeschlüsse in die Vernehmlassung gegeben. Für die langfristige Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur beantragt der Bundesrat eine Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles.

Der Regierungsrat stimmt der Vorlage mit Vorbehalten zu. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, begrüßt er die generelle Stoßrichtung des Bundes, im Rahmen von Verkehr '45 eine umfassende Betrachtung des Straßenverkehrs, des Schienenverkehrs und des Agglomerationsverkehrs anzustreben. Er stellt allerdings fest, daß diese Abstimmung nur bedingt erreicht worden sei.

Zustimmung zum Straßenverkehr

Im Bereich des Strassenverkehrs ist der Regierungsrat mit der grundsätzlichen Stoßrichtung einverstanden. Er begrüßt ausdrücklich, daß die «N23, Umfahrung Amriswil» in den Realisierungshorizont 2045 und die «N23, Umfahrung Weinfelden» in den Realisierungshorizont 2055 aufgenommen wurden. Beim Agglomerationsverkehr sieht der Regierungsrat hingegen Verbesserungsbedarf. Insbesondere bei den Kriterien für die Priorisierung der Projekte berücksichtige die Vorlage die übergeordnete raumplanerische Perspektive über die verschiedenen Landesteile hinweg unzureichend.

Ablehnung des Eisenbahnausbaus

Den Teil «Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» lehnt der Regierungsrat ab. Er fordert, daß dieser Teil der Botschaft mit dem vorliegenden Planungsstand nicht dem Parlament zugeleitet wird. Er lehnt sowohl die vorliegende Neupriorisierung des Strategischen Entwicklungsprogramms als auch den Grundsatzentscheid zugunsten von «strukturgebenden Schlüsselprojekten» statt «kleinteiliger Optimierung» ab. Im Bahnbereich würden beschlossene Projekte teilweise gestrichen oder von einer zusätzlichen Finanzierung abhängig gemacht. Gleichzeitig sollten neue strategische Netzelemente beschlossen werden, ohne daß ein Bedarfsnachweis, ein Angebotskonzept oder ein gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis vorliege.

Fehlende Nachweise und Kostenschätzungen

Aus Sicht des Regierungsrates fehlen verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Inhalte. Die Folgekosten der neuen strategischen Netzelemente würden nicht aufgezeigt. Auch die volks- und betriebswirtschaftliche Bewertung dieser Netzelemente sei nicht aktualisiert worden oder fehle gänzlich. Dasselbe gelte für den Bedarfsnachweis mittels Angebotskonzept. Darüber hinaus vermißt der Regierungsrat fundierte Kostenschätzungen für Ergänzungsmaßnahmen für die Angebotshorizonte 2035 und 2045.

(pd, rm)  

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